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   BVerwG, 20.01.1984 - 2 B 36.83   

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BVerwG, 20.01.1984 - 2 B 36.83 (https://dejure.org/1984,7458)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.1984 - 2 B 36.83 (https://dejure.org/1984,7458)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 1984 - 2 B 36.83 (https://dejure.org/1984,7458)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Grundsatzrüge im Sinne der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1984 - 2 B 36.83
    Hiernach wäre erforderlich, daß die in Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu verstehende grundsätzliche Bedeutung durch Anführung mindestens einer konkreten, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärten Rechtsfrage, die sich aus den Rechtsstreit ergeben würde und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein würde, sowie durch Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt würde (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91]).
  • BVerwG, 22.10.1970 - VI CB 40.69

    Darlegungserfordernis im Falle von Verfahrensmängeln - Zulässigkeit des Verweises

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1984 - 2 B 36.83
    Sollte dem oben wiedergegebenen Hinweis der Beschwerde eine allgemeine Bezugnahme auf das vorinstanzliche Vorbringen der Klägerin zu entnehmen sein, so könnte dadurch eine ordnungsgemäße Beschwerdebegründung nicht ersetzt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. u.a. Beschlüsse vom 22. Oktober 1970 - BVerwG 6 CB 40.69 - [VerwRspr. Bd. 22 S. 1008] und vom 7. Juli 1900 - BVerwG 8 B 54.80 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 187]).
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